Allgemeine R E I S E B E D I N G U N G E N
(AGB) Stand 01.2021
Allgemeine R E I S E B E D I N
G U N G E N (AGB)
1. Abschluss des
Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung kann schriftlich oder
telefonisch vorgenommen werden. Die Anmeldung ist in jeden Fall
verbindlich, auch ohne Bestätigung und Anzahlung. Sie erfolgt durch
den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form. Eine neue Reise kann erst begründet werden,
wenn stattgefundene Reisen abgewickelt sind. Über die Annahme
informieren wir Sie unverzüglich durch Zusendung einer
Reisebestätigung.
2. Bezahlung
Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des
Reisevertrages eine Anzahlung lt. Reisebestätigung, € 200,00 zu
bezahlen; mit *gekennzeichnete Reisen € 300,00. Der restliche
Reisepreis ist in der Regel 40 Tage vor Reisebeginn fällig. Ohne
Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer
kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch den
Veranstalter. Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu
verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages
vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn die Zahlung des Reisepreises
nicht vor Antritt der Reise auf eines unserer Konten eingegangen
ist. Die Reiseunterlagen erhalten Sie entweder unmittelbar vor
Antritt der Reise am Flughafen oder Bus oder sie werden Ihnen
zugesandt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus
den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Programmänderungen behalten wir uns vor. Diese sind nur gestattet,
soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung.
Die von uns beschafften Eintrittskarten geben wir ohne Aufschläge weiter
und bitten um separate Bezahlung. Im Falle eines Stornos ist keine
Rückgabe möglich. Aber wir versuchen aber, diese weiterzuverkaufen.
4.
Preisänderungen
Preiserhöhungen nach Abschluss des Reisevertrages
sind nur dann zulässig, wenn sich Preisbestandteile aufgrund von
Umständen erhöhen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat:
Devisen- und Wechselkurse, Beförderungstarife und Preise (z. B.
wegen Ölpreisverteuerung), behördliche Gebühren, Steuern und
sonstige behördliche Abgaben. Spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt
setzen wir Sie davon in Kenntnis. Erhöht sich der Reisepreis um mehr
als 3 % sind die Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer
Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
5.
Rückbestätigung von Rückflügen
Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen sind unvermeidbar. Reiseteilnehmer, die im Anschluss an eine geführte Reise eine Verlängerung gebucht haben, sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug im Reisegebiet direkt bei der Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges bestätigen zu lassen.
6. Rücktritt des Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung per
Einschreiben beim Reiseveranstalter in diesem Fall werden
pauschalierte Stornoentschädigungen geltend gemacht.
I. Für Flugpauschalreisen: bis 30 Tage vor
Reiseantritt 40 %, vom 29. – 22. Tag an 50 %, vom 21. – 14. Tag an
70
%, vom13. – 9. Tag 90 %, ab 8. Tag 100%. Sollten die
Tickets bereits ausgestellt sein, ist unabhängig vom Datum der
Stornierung der Ticketpreis immer fällig.
II. Für alle übrigen Reisen: Vom 44. – 22. Tag vor
Reiseantritt 30 %, vom 21. – 14. Tag an 60 %, ab 13. Tag 80 %, ab 7.
Tag 100 %. Gebuchte Eintrittskarten können nicht zurückerstattet
werden.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Versicherung
b) Umbuchung
Umbuchungen können bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
gegen eine Gebühr von € 26,00 pro Reisegast vorgenommen werden.
Umbuchungen nach diesem Zeitpunkt gegen eine Gebühr von € 51,00 sind
nur dann möglich, wenn der Reiseveranstalter eine Ersatzperson hat.
Ansonsten werden Umbuchungen wie Rücktritt vom Reisevertrag unter
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt.
Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch
einen Dritten ersetzen lassen. Wir sind berechtigt für die uns durch
die Teilnahme der Ersatzperson evtl. entstehenden Mehrkosten zu
verlangen.
7. Rücktritt,
Kündigung durch d. Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag
kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisegast
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis, werden uns jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die wir aus einer anderweitigen Verwendung erlangen.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen
der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl.
8. Aufhebung des
Vertrages wegen außerordentlicher Umstände
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch
Krieg, inneren Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien
usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Maßgebend ist die
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Wird der Vertrag gekündigt, so
kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisegast zurückbefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Sofern wir selbst Reiseveranstalter im eigenen Namen sind, haften wir im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die
ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen entsprechend der
Ortsüblichkeit des jeweiligen Reiseziels. Wir haften für ein
Verschulden der betrauten Personen. Maßgebend für ein Verschulden
sind die am Ort geltenden Vorschriften.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe: Wird eine Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Wir können
in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige oder
höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises: Der Reisende kann nach der Rückkehr von
der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) verlangen, wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen
Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind. Die
Wertdifferenz errechnet sich zwischen den gebuchten und erhaltenen
Reiseleistungen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie
den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Reisende
schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
d) Schadenersatz: Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu
einem Mangel der Reise führt, kann der Reiseteilnehmer Schadenersatz
verlangen. Auf die gesetzlichen Folgen des Mitverschuldens des
Reiseteilnehmers bei Entstehung des Schadens auf die Unterlassung,
den Veranstalter nicht aufmerksam zu machen und den Schaden
abzuwenden und zu mindern (§ 254 BGB) wird hingewiesen
11. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist gemäß dem
Reisevertragsgesetz auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für
Fremdleistungen, z. B. Ausflüge, Theaterbesuche,
Sportveranstaltungen usw., die als solche gekennzeichnet sind und
lediglich vermittelt werden, haftet der Veranstalter nicht. Sollte
die Kartenkategorie abweichen, beschränkt sich der Anspruch auf die
Erstattung des Differenzbetrages. Ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wird eine Beförderung im
Linienverkehr, Bahn oder Flugzeug erbracht, so erbringen wir
Fremdleistungen und haften nicht für die Beförderungsleistung
selbst. Eine Haftung regelt sich nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, dann haften wir insoweit ausschließlich nach
den Bestimmungen der internationalen Abkommen.
12.
Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles im
Zumutbaren zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
evtl. entstandene Schäden gering zu halten. Er ist verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw.
dem begleitenden Reiseleiter zur Kenntnis zu geben. Kommt ein
Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche
auf Minderung nicht zu.
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der
Reisegast innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise beim
Veranstalter geltend zu machen. Alle Ansprüche verjähren 6 Monate
nach Beendigung der Reise.
13. Pass-, Zoll-, Devisen-
Gesundheitsvorschriften
Jeder Reisende ist für die Informationen und die
Einhaltung der Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtverfolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu
Lasten des Reisenden, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte
Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die
Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
15. Transfer
Bei besonders gekennzeichneten, mehrtägigen Reisen bieten wir einen
Transfer ab der Wohnadresse des Reisegastes an, sofern sich diese in
unserem Einzugsgebiet befindet. Ob ein Wohnort zu unserem
Einzugsgebiet zählt, erfährt der Reisegast auf Anfrage. Wohnt der
Reisegast außerhalb des Einzugsgebiets entfällt auch die Erstattung
eines anteiligen Fahrtpreises. Als Wohnadresse, „Haustür“, gilt die
Straßenbezeichnung, die mit einem Taxi, Sammeltaxi oder Reisebus
ohne Schwierigkeiten angefahren werden kann. Wird dieser Transfer
nicht in Anspruch genommen, entfällt eine Erstattung. Der
Rücktransfer kann nur auf die gleiche Weise durchgeführt werden, wie
der Hintransfer.
Zwei Abholungen je Zimmer von verschiedenen Adressen ist gegen Aufpreis
möglich.
16.
Gerichtsstand
Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen