Büro 0621-104081 Fax 0621-104753
kontakt@dechantkulturreisen.de

Allgemeine  R E I S E B E D I N G U N G E N

 (AGB) Stand 01.2021

Allgemeine R E I S E B E D I N G U N G E N (AGB)

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung kann schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Die Anmeldung ist in jeden Fall verbindlich, auch ohne Bestätigung und Anzahlung. Sie erfolgt durch den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Eine neue Reise kann erst begründet werden, wenn stattgefundene Reisen abgewickelt sind. Über die Annahme informieren wir Sie unverzüglich durch Zusendung einer Reisebestätigung.

2. Bezahlung

Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung lt. Reisebestätigung, € 200,00 zu bezahlen; mit *gekennzeichnete Reisen € 300,00. Der restliche Reisepreis ist in der Regel 40 Tage vor Reisebeginn fällig. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch den Veranstalter. Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn die Zahlung des Reisepreises nicht vor Antritt der Reise auf eines unserer Konten eingegangen ist. Die Reiseunterlagen erhalten Sie entweder unmittelbar vor Antritt der Reise am Flughafen oder Bus oder sie werden Ihnen zugesandt.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Programmänderungen behalten wir uns vor. Diese sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

Die von uns beschafften Eintrittskarten geben wir ohne Aufschläge weiter und bitten um separate Bezahlung. Im Falle eines Stornos ist keine Rückgabe möglich. Aber wir versuchen aber, diese weiterzuverkaufen.

4. Preisänderungen

Preiserhöhungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur dann zulässig, wenn sich Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat: Devisen- und Wechselkurse, Beförderungstarife und Preise (z. B. wegen Ölpreisverteuerung), behördliche Gebühren, Steuern und sonstige behördliche Abgaben. Spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt setzen wir Sie davon in Kenntnis. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 3 % sind die Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Rückbestätigung von Rückflügen

Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen sind unvermeidbar. Reiseteilnehmer, die im Anschluss an eine geführte Reise eine Verlängerung gebucht haben, sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug im Reisegebiet direkt bei der Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges bestätigen zu lassen.

 

6. Rücktritt des Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson

a) Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung per Einschreiben beim Reiseveranstalter in diesem Fall werden pauschalierte Stornoentschädigungen geltend gemacht.

I. Für Flugpauschalreisen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 %, vom 29. – 22. Tag an 50 %, vom 21. – 14. Tag an 70

%, vom13. – 9. Tag 90 %, ab 8. Tag 100%. Sollten die Tickets bereits ausgestellt sein, ist unabhängig vom Datum der Stornierung der Ticketpreis immer fällig.

II. Für alle übrigen Reisen: Vom 44. – 22. Tag vor Reiseantritt 30 %, vom 21. – 14. Tag an 60 %, ab 13. Tag 80 %, ab 7. Tag 100 %. Gebuchte Eintrittskarten können nicht zurückerstattet werden.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Versicherung

b) Umbuchung

Umbuchungen können bis zum 30. Tag vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von € 26,00 pro Reisegast vorgenommen werden. Umbuchungen nach diesem Zeitpunkt gegen eine Gebühr von € 51,00 sind nur dann möglich, wenn der Reiseveranstalter eine Ersatzperson hat. Ansonsten werden Umbuchungen wie Rücktritt vom Reisevertrag unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt.

Ersatzperson

Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir sind berechtigt für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson evtl. entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

7. Rücktritt, Kündigung durch d. Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag

kündigen.

a) Ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisegast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, werden uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung erlangen.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außerordentlicher Umstände

Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, inneren Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Maßgebend ist die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückbefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Sofern wir selbst Reiseveranstalter im eigenen Namen sind, haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Reiseziels. Wir haften für ein Verschulden der betrauten Personen. Maßgebend für ein Verschulden sind die am Ort geltenden Vorschriften.

10. Gewährleistung

a) Abhilfe: Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

b) Minderung des Reisepreises: Der Reisende kann nach der Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind. Die Wertdifferenz errechnet sich zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen.

c) Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

d) Schadenersatz: Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reiseteilnehmer Schadenersatz verlangen. Auf die gesetzlichen Folgen des Mitverschuldens des Reiseteilnehmers bei Entstehung des Schadens auf die Unterlassung, den Veranstalter nicht aufmerksam zu machen und den Schaden abzuwenden und zu mindern (§ 254 BGB) wird hingewiesen

11. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung ist gemäß dem Reisevertragsgesetz auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Fremdleistungen, z. B. Ausflüge, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen usw., die als solche gekennzeichnet sind und lediglich vermittelt werden, haftet der Veranstalter nicht. Sollte die Kartenkategorie abweichen, beschränkt sich der Anspruch auf die Erstattung des Differenzbetrages. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Wird eine Beförderung im Linienverkehr, Bahn oder Flugzeug erbracht, so erbringen wir Fremdleistungen und haften nicht für die Beförderungsleistung selbst. Eine Haftung regelt sich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, dann haften wir insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen.

12. Mitwirkungspflicht

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles im Zumutbaren zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandene Schäden gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. dem begleitenden Reiseleiter zur Kenntnis zu geben. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisegast innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise beim Veranstalter geltend zu machen. Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.

13. Pass-, Zoll-, Devisen-  Gesundheitsvorschriften

Jeder Reisende ist für die Informationen und die Einhaltung der Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtverfolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, dass sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

14. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

15. Transfer

Bei besonders gekennzeichneten, mehrtägigen Reisen bieten wir einen Transfer ab der Wohnadresse des Reisegastes an, sofern sich diese in unserem Einzugsgebiet befindet. Ob ein Wohnort zu unserem Einzugsgebiet zählt, erfährt der Reisegast auf Anfrage. Wohnt der Reisegast außerhalb des Einzugsgebiets entfällt auch die Erstattung eines anteiligen Fahrtpreises. Als Wohnadresse, „Haustür“, gilt die Straßenbezeichnung, die mit einem Taxi, Sammeltaxi oder Reisebus ohne Schwierigkeiten angefahren werden kann. Wird dieser Transfer nicht in Anspruch genommen, entfällt eine Erstattung. Der Rücktransfer kann nur auf die gleiche Weise durchgeführt werden, wie der Hintransfer.

Zwei Abholungen je Zimmer von verschiedenen Adressen ist gegen Aufpreis möglich.

16. Gerichtsstand

Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen